Im Gegensatz zur Pressemitteilung des Berliner Kammergerichts zum (Teil)Urteil vom 14.11.2016 sieht die Künstlerinteressenvertretung DOMUS darin keine Stärkung zu Gunsten der Musiker.
„Das Urteil wirft die seit vielen Jahrzehnten von allen Marktteilnehmern der Zusammenarbeit zugrunde gelegten Parameter über Bord und sorgt damit für weitere Verunsicherung in einem schwierigen Markt“, so Eberhard Kromer, DOMUS Vorsitzender. Denn Musikautoren beteiligen in den allermeisten Fällen ganz bewusst ihre Musikverlage an Tantiemen und sehen sich zu einem überwiegenden Teil von der GEMA gut vertreten. „Dieses Urteil erschwert die Zusammenarbeit der Musikautoren mit ihren selbst gewählten Partnern und schwächt den Einfluss der GEMA, einer der wichtigsten Interessenvertretungen von Künstlern“, so Kromer weiter. Denn in Zeiten des digitalen Umbruchs sind nicht die lokalen, künstlernahen Verlage/Verwerter das Problem. Der wirtschaftliche Druck entsteht durch die globalen Player, die unkontrolliert an der Kreativität von Künstlern partizipieren und die viel diskutierte Lücke bei der Wertschöpfung entstehen lassen (Thema: Value Gap).
Dieses Urteil macht es mehr denn je wichtig, dass Musiker sich zusammenschließen und ihre Interessen gemeinsam sowohl innerhalb der Wahrnehmungsgesellschaften (GEMA und GVL) als auch gegenüber global arbeitenden Verwertern vertreten.
DOMUS 2016